Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle – Brauchtumsfeuer weiter möglich

Die Stadtverwaltung Schwarzenberg weist darauf hin, dass ab sofort pflanz­liche Abfälle nicht mehr verbrannt werden dürfen.

Dazu infor­miert das Landratsamt des Erzgebirgskreises:

Am 22.03.2019 ist das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 (SächsGVBl. S 1577) außer Kraft getreten. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung der Beseitigung von pflanz­li­chen Abfällen aus nicht gewerb­lich genutzten Gartengrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ist damit wegge­fallen und ein Verbrennen dieser Abfälle nicht mehr zulässig. Nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) sind pflanz­liche Abfälle, wie alle anderen Abfälle, vorrangig zu verwerten (§ 7 Abs. 2 KrWG). Abfälle, die nicht verwertet werden, sind ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besei­tigen (§ 15 KrWG). Die Beseitigung darf grund­sätz­lich nur in dafür zuge­las­senen Anlagen (§ 28 KrWG) erfolgen. Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffent­lich-recht­li­chen Entsorgungsträger (§ 17 Abs. 1 KrWG), hier dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, über­lassen werden, wenn sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie ange­fallen sind, verwertet werden können (z. B. Kompostierung). Hierfür stehen umfang­reiche und flächen­de­ckende Entsorgungsmöglichkeiten in Form von Wertstoffhöfen, Grünschnittsammelplätzen oder die Nutzung der Biotonne zur Verfügung. (Quelle: www.erzgebirgskreis.de)

Brauchtums- und Traditionsfeuer (wie die Walpurgisfeuer am 30. April) sind weiterhin möglich, dürfen aber nicht zur Verbrennung von Abfällen genutzt werden. Es darf nur natur­be­las­senes Holz oder holziger Baumschnitt verbrannt werden.

Am Dienstag, den 30. April 2019, finden in und um Schwarzenberg wieder Walpurgisfeuer und Lampionumzüge statt. Zentrale Abbrennplätze sind: Neuwelt Sportplatz, Bermsgrün Sportplatz (Hartplatz), Crandorf ehema­lige Deponie Breitenbrunner Straße, Grünstädtel Festplatz hinter dem Landgasthof, Pöhla Festplatz am Pfeilhammerteich. Ab Dienstag, dem 23. April 2019, kann Dörrholz, Baum- und Sträucherschnitt in Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort zu den Abbrennplätzen gebracht werden.

Anträge für private Walpurgisfeuer im Stadtgebiet von Schwarzenberg müssen bis spätes­tens Mittwoch, 24. April 2019, im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Verwaltungsgebäude Bauhof, Grünhainer Straße 32 a in 08340 Schwarzenberg gestellt werden. Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 Euro erhoben. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Abbrennens dürfen keine anderen Stoffe, insbe­son­dere keine Abfälle, Mineralölprodukte, beschich­tete oder mit Schutzmitteln behan­delte Hölzer benutzt werden.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.

Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774 266-311 gern zur Verfügung.

-> Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de

Ostern 2019: Markus-Passion und Osteroratorium in der St. Georgenkirche

Am Karfreitag, den 19. April 2019, erklingt ab 19 Uhr in der St. Georgenkirche Schwarzenberg die Markus-Passion (BWV 247) von Johann Sebastian Bach.

Evangelist: Gunther Emmerlich, Sopran: Barbara Christina Steude, Alt: Silvia Janak, Tenor: Martin Krumbiegel; Chor und verstärktes Collegium musicum der Kantorei St. Georgen Schwarzenberg; Leitung: KMD Matthias Schubert

Der Vorverkauf läuft schon seit Januar, die Karten kosten 10, 12 oder 14 Euro, an der Abendkasse ab 18 Uhr 12, 14 oder 16 Euro, Studierende zahlen im Vorverkauf und an der Abendkasse 10 Euro, Kinder ab 11 Jahren 5 Euro.

Am Ostersonntag, den 21. April 2019, ist ab 10 Uhr in der St. Georgenkirche Johann Sebastian Bachs Osteroratorium (BWV 249) zu hören, mit Pauken und Trompeten, großem Orchester, Chor und Solisten.

Sopran: Heidi Maria Taubert, Alt: Annekathrin Laabs, Tenor: Tobias Mäthger, Bass: Johannes G. Schmidt; Chor und verstärktes Collegium musicum der Kantorei St. Georgen Schwarzenberg; Leitung: KMD Matthias Schubert

Der Eintritt ist frei, Kollekte für die Musik an St. Georgen erbeten. Mit Kindergottesdienst.

Info: www.st-georgen-schwarzenberg.de

Inkognito in der Stadtbibliothek

Verpackte Bücher, auf denen ein paar Stichworte zum Inhalt stehen, nicht aber Titel und Autor bzw. Autorin? Solche „Überraschungseier“ warten seit Montag und noch bis Freitag, den 26. April 2019, in der Stadtbibliothek Schwarzenberg auf neugie­rige Leserinnen und Leser.

Anlass der Aktion ist der Welttag des Buches am 23. April, und da der in diesem Jahr in die Osterzeit fällt, kann man das natür­lich verbinden …

-> Öffnungszeiten der Stadtbibliothek: Montag, Dienstag und Donnerstag 10–18 Uhr, Mittwoch geschlossen, Freitag 10–16 Uhr, Samstag 9–11.30 Uhr

Jede Menge unver­packte Bücher (und CDs, DVDs, Zeitschriften) gibts auch, Lektüre für Ostern!