Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle – Brauchtumsfeuer weiter möglich

Die Stadtverwaltung Schwarzenberg weist darauf hin, dass ab sofort pflanz­liche Abfälle nicht mehr verbrannt werden dürfen.

Dazu infor­miert das Landratsamt des Erzgebirgskreises:

Am 22.03.2019 ist das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 (SächsGVBl. S 1577) außer Kraft getreten. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung der Beseitigung von pflanz­li­chen Abfällen aus nicht gewerb­lich genutzten Gartengrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ist damit wegge­fallen und ein Verbrennen dieser Abfälle nicht mehr zulässig. Nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) sind pflanz­liche Abfälle, wie alle anderen Abfälle, vorrangig zu verwerten (§ 7 Abs. 2 KrWG). Abfälle, die nicht verwertet werden, sind ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besei­tigen (§ 15 KrWG). Die Beseitigung darf grund­sätz­lich nur in dafür zuge­las­senen Anlagen (§ 28 KrWG) erfolgen. Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffent­lich-recht­li­chen Entsorgungsträger (§ 17 Abs. 1 KrWG), hier dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, über­lassen werden, wenn sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie ange­fallen sind, verwertet werden können (z. B. Kompostierung). Hierfür stehen umfang­reiche und flächen­de­ckende Entsorgungsmöglichkeiten in Form von Wertstoffhöfen, Grünschnittsammelplätzen oder die Nutzung der Biotonne zur Verfügung. (Quelle: www.erzgebirgskreis.de)

Brauchtums- und Traditionsfeuer (wie die Walpurgisfeuer am 30. April) sind weiterhin möglich, dürfen aber nicht zur Verbrennung von Abfällen genutzt werden. Es darf nur natur­be­las­senes Holz oder holziger Baumschnitt verbrannt werden.

Am Dienstag, den 30. April 2019, finden in und um Schwarzenberg wieder Walpurgisfeuer und Lampionumzüge statt. Zentrale Abbrennplätze sind: Neuwelt Sportplatz, Bermsgrün Sportplatz (Hartplatz), Crandorf ehema­lige Deponie Breitenbrunner Straße, Grünstädtel Festplatz hinter dem Landgasthof, Pöhla Festplatz am Pfeilhammerteich. Ab Dienstag, dem 23. April 2019, kann Dörrholz, Baum- und Sträucherschnitt in Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort zu den Abbrennplätzen gebracht werden.

Anträge für private Walpurgisfeuer im Stadtgebiet von Schwarzenberg müssen bis spätes­tens Mittwoch, 24. April 2019, im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Verwaltungsgebäude Bauhof, Grünhainer Straße 32 a in 08340 Schwarzenberg gestellt werden. Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 Euro erhoben. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Abbrennens dürfen keine anderen Stoffe, insbe­son­dere keine Abfälle, Mineralölprodukte, beschich­tete oder mit Schutzmitteln behan­delte Hölzer benutzt werden.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.

Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774 266-311 gern zur Verfügung.

-> Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de