Voll abgefahren! Neue Motive der Schwarzenberg-Postkartenaktion

Jetzt zum Ostermarkt sind zwei neue Motive der Stadtmarketing-Postkarten von Schwarzenberg erschienen. Beide drehen sich um den Verein Sächsischer Eisenbahnfreunde, der seit 1993 das Eisenbahnmuseum in der Schneeberger Straße 60 betreibt und seit 2009 mit die Fahrten der Erzgebirgischen Aussichtsbahn organisiert.

Auf der einen Karte steht: „Voll abge­fahren“, auf der andren: „Ich liebe Schwarzenberg … denn hier kommt man zum ZUG“. Modell auf letz­terer Karte ist Axel Schlenkrich vom Verein Sächsischer Eisenbahnfreunde.

Die Postkartenaktion star­tete 2016, mitt­ler­weile gibt es 10 Motive. Die Karten sind kostenlos und in diversen Einrichtungen und Geschäften der Stadt erhält­lich, unter anderm in der Stadtinformation.

www.vse-eisenbahnmuseum-schwarzenberg.de
www.erzgebirgische-aussichtsbahn.de
www.schwarzenberg.de

Am Ostersonntag 2019 auf dem Ostermarkt in Schwarzenberg

Ostermarkt bei Sommerwetter, heute und morgen jeweils 11 bis 18 Uhr in der Altstadt. Mit etli­chen Händlern, dem Riesenosterei zum Bemalen beim Meißner Glockenspiel, nied­li­chen Kaninchen des Kaninchenzüchtervereins S22 Bermsgrün im Marktgässchen beim Spielplatz, mit einem Fahrgeschäft in der Oberen Schloßstraße, Unterhaltungsprogramm auf dem Marktplatz, Oldtimern bei der Stadtinformation und vielem mehr …

Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle – Brauchtumsfeuer weiter möglich

Die Stadtverwaltung Schwarzenberg weist darauf hin, dass ab sofort pflanz­liche Abfälle nicht mehr verbrannt werden dürfen.

Dazu infor­miert das Landratsamt des Erzgebirgskreises:

Am 22.03.2019 ist das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 (SächsGVBl. S 1577) außer Kraft getreten. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung der Beseitigung von pflanz­li­chen Abfällen aus nicht gewerb­lich genutzten Gartengrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ist damit wegge­fallen und ein Verbrennen dieser Abfälle nicht mehr zulässig. Nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) sind pflanz­liche Abfälle, wie alle anderen Abfälle, vorrangig zu verwerten (§ 7 Abs. 2 KrWG). Abfälle, die nicht verwertet werden, sind ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besei­tigen (§ 15 KrWG). Die Beseitigung darf grund­sätz­lich nur in dafür zuge­las­senen Anlagen (§ 28 KrWG) erfolgen. Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffent­lich-recht­li­chen Entsorgungsträger (§ 17 Abs. 1 KrWG), hier dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, über­lassen werden, wenn sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie ange­fallen sind, verwertet werden können (z. B. Kompostierung). Hierfür stehen umfang­reiche und flächen­de­ckende Entsorgungsmöglichkeiten in Form von Wertstoffhöfen, Grünschnittsammelplätzen oder die Nutzung der Biotonne zur Verfügung. (Quelle: www.erzgebirgskreis.de)

Brauchtums- und Traditionsfeuer (wie die Walpurgisfeuer am 30. April) sind weiterhin möglich, dürfen aber nicht zur Verbrennung von Abfällen genutzt werden. Es darf nur natur­be­las­senes Holz oder holziger Baumschnitt verbrannt werden.

Am Dienstag, den 30. April 2019, finden in und um Schwarzenberg wieder Walpurgisfeuer und Lampionumzüge statt. Zentrale Abbrennplätze sind: Neuwelt Sportplatz, Bermsgrün Sportplatz (Hartplatz), Crandorf ehema­lige Deponie Breitenbrunner Straße, Grünstädtel Festplatz hinter dem Landgasthof, Pöhla Festplatz am Pfeilhammerteich. Ab Dienstag, dem 23. April 2019, kann Dörrholz, Baum- und Sträucherschnitt in Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort zu den Abbrennplätzen gebracht werden.

Anträge für private Walpurgisfeuer im Stadtgebiet von Schwarzenberg müssen bis spätes­tens Mittwoch, 24. April 2019, im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Verwaltungsgebäude Bauhof, Grünhainer Straße 32 a in 08340 Schwarzenberg gestellt werden. Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 Euro erhoben. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Abbrennens dürfen keine anderen Stoffe, insbe­son­dere keine Abfälle, Mineralölprodukte, beschich­tete oder mit Schutzmitteln behan­delte Hölzer benutzt werden.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.

Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774 266-311 gern zur Verfügung.

-> Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de

Frisches Grün und Meißner Glockenspiel

Frisches Grün gibts jetzt in der Altstadt zu sehen, und damit haben die Vorbereitungen für den Ostermarkt begonnen. Manche Zweige waren heute bereits geschmückt, die anderen warten noch auf Osterbasteleien von Kindergärten der Stadt.

Und seit dem 21. März ist auch das Meißner Glockenspiel wieder zu hören, die Winterpause ist also schon eine Weile vorbei. Viermal am Tag erklingt es, jeweils 9, 11, 14 und 17.05 Uhr.