Ab Montag ist Kurzzeitparken im Altstadt-Parkhaus möglich

Bis heute, Sonntag, konnte man noch im Parkhaus in der Erlaer Straße herum­laufen, ohne dass einem Autos in die Quere kamen. Ab Montag, 28. November, 6 Uhr, können die 43 Kurzzeitstellplätze genutzt werden. Die Dauerparkplätze sind ab 1. Dezember verfügbar.

Die erste Stunde Parken kostet nichts, danach pro ange­fan­gene Stunde 1 Euro, maximal 10 Euro am Tag. Der Nachttarif von 22 bis 6 Uhr beträgt 2 Euro.

Im Parkhaus ist es wie in einem Käfig, alles ist komplett einge­git­tert. Von der Rückseite sieht man Schloss und Kirche sowie einen Teich, der ange­legt werden musste, da im Bereich des früheren Forstparkplatzes Feuersalamander beob­achtet worden waren.

Auf dem Parkhaus war zunächst ein Aussichtspunkt ange­dacht gewesen, was aus Kostengründen nicht reali­siert wurde. Eine schöne Aussicht hätte man auf jeden Fall gehabt, unter anderem eben auf Schloss und Kirche.

Auf dem bisher kahlen Dach des Parkhauses wären viel­leicht PV-Anlagen denkbar – Städte können es sich aktuell und zukünftig nicht leisten, Möglichkeiten zur Energieerzeugung nicht zu nutzen.

Die 121 Dauerstellplätze sind bereits vergeben, wie die 43 Kurzzeitstellplätze genutzt werden, wird sich zeigen. Interessant wird noch, ob das Parkhaus einen Effekt auf die Autosituation in der Altstadt haben wird. Werden dort tatsäch­lich weniger Autos parken oder bleibt alles wie gehabt?

In Sachen Parkhaus am Forstparkplatz: Entwurf Bebauungsplan liegt aus

Der Entwurf des Bebauungsplans „Erlaer Straße / Vorstadt“ liegt seit dem 7. Januar und noch bis zum 8. Februar 2019 im Rathaus aus, man kann ihn dort einsehen, aber auch online unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schwarzenberg/beteiligung/aktuelle-themen/1012223 (die Dokumente sind links oben zu finden).

Jede und jeder kann zum Entwurf des Bebauungsplans eine Stellungnahme im Rathaus abgeben, und da es vor allem darum geht, ob es am Forstparkplatz ein Parkhaus geben soll oder nicht, sind nicht nur die Anwohner gefragt bzw. betroffen.

Ein Parkhaus an dieser Stelle würde das (Alt-)Stadtbild, die Stadtschule direkt gegen­über und den Verkehr auf der Erlaer Straße beein­flussen. Etliche alte Bäume würden gefällt und noch mehr Fläche versie­gelt werden.

Demnach verwun­dert es nicht, dass gerade die umwelt­re­le­vanten Stellungnahmen von BUND über NABU und Pro Natur Westerzgebirge e. V. bis Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) negativ ausfallen, sie lehnten den Vorentwurf des Bebauungsplans ab.

Wer eine schrift­liche Stellungnahme abgeben möchte, findet alle nötigen Infos unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schwarzenberg/beteiligung/aktuelle-themen/1012223– unter anderem, wo und wann man sie im Rathaus einrei­chen kann.

Ein paar Fakten, zitiert aus dem Bebauungsplanentwurf, den die G.U.B. Ingenieur AG mit Hauptniederlassung Zwickau im Auftrag der Stadt Schwarzenberg erstellt hat:

-> Parkhaus

„Nach gegenwärtigem Planungsstand sollen auf drei Geschossebenen PKW-Stellplätze entstehen, welche den im Parkraumkonzept nach­ge­wie­senen Stellplatzbedarf decken.

Geplant sind öffentliche PKW-Stellplätze für Kurzzeitparker im Erdgeschoss (…). In zwei Untergeschossen sollen nichtöffentliche PKW-Stellplätze als Dauerparker für Anwohner und Gewerbe entstehen. Die Erschließung erfolgt über eine einläufige einspu­rige Rampe.

Für den Neubau des Parkhauses ist ein klarer und kompakter Baukörper mit einer Größe von ca. 41 x 22 m und einer Traufhöhe von ca. 4 – 5,20 m im Bereich Erlaer Straße bzw. ca. 9,50 m im rückwärtigen Hangbereich konzi­piert. Durch die extreme Hanglage ist das Erdgeschoss ober­ir­disch und die beiden Untergeschosse zur Straße teil­weise unter­ir­disch und zum hang­sei­tigen Grünbereich ober­ir­disch und offen.“ (S. 17)

„Die Planung sieht folgende Nutzung des Parkhauses vor: Insgesamt 80 Stellplätze (jeweils 26 Stellplätze im Erdgeschoss und 1. Untergeschoss, 28 Stellplätze im 2. Untergeschoss) …“ (Schallimmissionsprognose, S. 9)

-> Baumfällungen

„Im Bereich des geplanten Parkhauses sind Einzelbäume v. a. Winterlinden (Tilia Cordata) und sowie Baum- und Strauchgruppen aus u. a. Gemeine Eschen, Schneebeere (Symphoricarpos albus) und Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) vorhanden. Diese würden beim Bau des Parkhauses verloren gehen (…).“ (S. 24)

-> Feuersalamander und Fledermäuse

„Um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen, wurde ein geson­derter Artenschutzfachbeitrag [UME 18] erar­beitet. Kartiert wurden die Artengruppen Fledermäuse und Amphibien und im Speziellen der Feuersalamander (Salamandra salamandra).
Im Rahmen der faunis­ti­schen Erfassungen [UME 18] konnten vier Fledermausarten sicher nach­ge­wiesen werden.“ (S. 25)

-> Tötung von Tieren, Zerstörung von Lebensraum, Versiegelung

„Durch die Inanspruchnahme von Gehölz- und Freiflächen sowie der Überprägung unver­sie­gelter Flächen verrin­gert sich die Fläche innerstädtischer Nischen für Tiere und Pflanzen.

Mit der Beseitigung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten kann eine direkte Tötung oder Verletzung von Tieren oder deren Entwicklungsformen verbunden sein oder wenn sich Individuen während der Bautätigkeit im unmit­tel­baren Baustellenbereich aufhalten. Dies bezieht sich auf den Abriss der Gebäude und die Fällung der Bäume.

Im Rahmen der Baufeldfreimachung kommt es darüber hinaus zur Zerstörung bzw. Veränderung des Lebensraumes des Feuersalamanders. Landlebensräume und Nahrungshabitate könnten verloren gehen. Parallel kommt es zu einer Erhöhung der Versiegelung aufgrund der ange­strebten Planung.

Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Erhöhung des Versiegelungsgrades bei gleich­zei­tiger Verringerung an anderer Stelle, ergeben sich dennoch erheb­li­chen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere/ Pflanzen.“ (S. 27)

-> Schadstoffemission

„Durch das Parkhaus und der erhöhten Pkw-Frequentierung kann es zudem zu einer geringfügig erhöhten Schadstoffemission kommen.“ (S. 31)

(Foto: Forstparkplatz am 10.1.2019)

In Sachen Parkhaus: Einwand von Paul Brockhage

Noch bis 22. Dezember 2017 kann man Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Erlaer Straße / Vorstadt abgeben. Im Prinzip geht es im Bebauungsplan um das geplante Parkhaus am Forstparkplatz.

Dazu hat Holzbildhauermeister Paul Brockhage schon vor Längerem einen Einwand an die Oberbürgermeisterin, den Stadtrat und den Parkraumbeirat geschickt, dieser soll nun hier veröf­fent­licht werden.

Jeder kann eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans bei der Stadtverwaltung oder dem hinzu­ge­zo­genen Ingenieurbüro einrei­chen, alle Infos dazu auf dieser Website: buergerbeteiligung.sachsen.de

In Sachen Parkhaus: Vorentwurf des Bebauungsplans „Erlaer Straße / Vorstadt“ liegt aus

Seit dem 20. November und noch bis zum 22. Dezember 2017 kann man im Rathaus den Vorentwurf des Bebauungsplans „Erlaer Straße / Vorstadt“ einsehen. Man kann sich das Ganze aber auch einfach online anschauen und die PDFs runter­laden, unter buergerbeteiligung.sachsen.de (links oben in der Sidebar).

Interessant ist hier vor allem das Dokument „Begründung“, in dem man einiges über das geplante Parkhaus auf dem Forstparkplatz erfährt. Den Text hat die G.U.B. Ingenieur AG aus Zwickau erstellt.

Während der Auslegungsfrist, also bis zum 22. Dezember, kann jede und jeder eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans im Rathaus abgeben.

 

Ein paar Fakten, zitiert aus dem Vorentwurf / der Begründung:

- „Die Stadt Schwarzenberg beab­sich­tigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung der planungs­recht­li­chen Voraussetzungen u. a. für die Errichtung eines Parkhauses an der Erlaer Str. (Flst 259/1).“ (S. 6)

- „An der Erlaer Straße ist der Bau eines drei­ge­schos­sigen Parkhauses mit der Option eines weiteren Untergeschosses geplant. Hierbei sollen die Parkflächen sowohl der öffent­li­chen als auch der privaten Nutzung gewidmet werden.“ (S. 13)

- „Zusammenfassend kann fest­ge­stellt werden, die Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Eraler Straße - Vorstadt“ werden insbe­son­dere durch Ausweisung eines Parkhauses wirksam. Hier gehen Tier- und Pflanzenlebensräume dauer­haft verloren und Boden wird dauer­haft versie­gelt bzw. über­baut.“ (S. 17)

- „Das geplante Parkhaus mit ca. 78 Stellplätzen für Kunden, Besucher, Beschäftigte und Anwohner löst einen zusätz­li­chen Verkehr aus. Jedoch erfolgt durch die Dimensionierung keine erheb­liche Änderung des auf den umlie­genden Straßen vorherr­schenden Verkehrs.“ (S. 18)

- „Im Bereich des geplanten Parkhauses sind Einzelbäume v. a. Winterlinden (Tilia Cordata) und sowie Baum- und Strauchgruppen aus u. a. Gemeine Eschen, Schneebeere (Symphoricarpos albus) und Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) vorhanden. Diese würden im beim Bau des Parkhauses verloren gehen und sind zu ersetzen.“ (S. 19)

- „Um die Belange des Artenschutzes zu berück­sich­tigen, wird ein geson­derter Artenschutzfachbeitrag erar­beitet. Vorgesehen sind faunis­ti­sche Kartierungen der Artengruppen Fledermäuse und Amphibien und im Speziellen des Feuersalamander (Salamandra sala­mandra). Aussagen zu Bestand und Betroffenheit dieser Arten stehen noch aus.“ (S. 21)

- „Im Planungsgebiet kann auf Grundlage der dort vorhan­denen Biotopausstattung davon ausge­gangen werden, dass hier zusätz­lich Tierarten wie Fuchs, Igel, Spitzmaus und Maulwurf zumin­dest temporär vorkommen.

Weiterhin ist davon auszu­gehen, dass der Gehölzbestand verschie­denen Vogelarten einen Lebensraum bietet. Diese können sowohl als Nahrungsgäste als auch als Brutvögel im Bereich des Plangebietes auftreten. Laut [ÖKG 94] kommen Buntspecht (Dendrocopos major), Kleinspecht (Dendrocopos minor), Grünspecht (Picus viridis), Trauerschnäpper (Ficedula hypo­leuca), Kleiber (Sitta euro­paea), Kohlmeise (Parus major) und Blaumeise (Cyanistes caeru­leus) vor.

Die Spechtarten wurden in der nicht mehr vorhan­denen höhlen­rei­chen Hybrid-Pappel nach­ge­wiesen. Es kann jedoch nicht ausge­schlossen werden, dass sich weitere Höhlenbäume im Geltungsbereich befinden, sodass weiter von einem poten­zi­ellen Vorkommen der zuvor genannten Arten ausge­gangen werden kann. Zudem sind Amsel (Turdus merula), Haussperling (Passer dome­sticus), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Taube (Columba livia), Star (Sturnus vulgaris) und Kolkrabe (Corvus corax), etc. zu erwarten.“ (S. 21)

- „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstadt – Erlaer Straße“ kommt es vor allem durch das geplante Parkhaus zu einem Verlust von Habitatstrukturen.
Durch die Inanspruchnahme von Gehölz- und Freiflächen sowie der Überprägung unver­sie­gelter Flächen verrin­gert sich die Fläche inner­städ­ti­scher Nischen für Tiere und Pflanzen.
Parallel kommt es zu einer Erhöhung der Versiegelung aufgrund der ange­strebten Planung.“ (S. 21)

- „Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Erhöhung des Versiegelungsgrades bei gleich­zei­tiger Verringerung an anderer Stelle, ergeben sich erheb­li­chen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere/ Pflanzen.“ (S. 22)

- „Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstadt – Erlaer Straße“ ist mit einer zusätz­li­chen Vollversiegelung von 1.200 m² im Bereich des geplanten Parkhause sowie einer Versiegelung im Mischgebiet durch Baufelder verbunden.

Aufgrund des damit einher­ge­henden Verlusts an Bodenfunktionen ergeben sich Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, welche als erheb­lich zu bewerten sind.“ (S. 23)

- „Die Erschließung des Parkhauses erfolgt über die Erlaer Straße. Eine Rampe ermög­licht die Ein- und Ausfahrt und flexible Nutzung aller Stellplätze.
Eine Verkehrsinsel in der Erlaer Straße Richtung Schulstraße soll als Querungshilfe instal­liert werden.“ (S. 33)

- „Für das Parkhaus liegen mehrere Entwurfsvarianten vor mit einer Vorzugsvariante, bei der ca. 78 Stellplätze über drei Ebenen vorge­sehen sind.“ (S. 33)

- „Das geplante Parkhaus ist mit maximal vier Geschossen ange­dacht und hat eine maxi­male Traufhöhe von 8,0 m stra­ßen­seitig sowie eine mitt­lere vorhan­dene Gebäudehöhe von ca. 12,50 m rückseitig.
Für das Parkhaus ist ein geneigtes Flachdach vorge­sehen.“ (S. 41)

- „Im Bereich des fest­ge­setzten Parkhauses wird auf einen Grenzabstand gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsBO zu den benach­barten Grundstücken verzichtet. Wenn für ein Vorhaben beson­dere städ­te­bau­liche Gründe vorliegen, können gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB vom Bauordnungsrecht abwei­chende Festsetzungen getroffen werden.“ (S. 42)

- „Da sich auf dem angren­zenden Flurstück 253/9 die Außenwand des Gebäudes an der Grundstücksgrenze befindet und auf dem Flurstück 255/2 ebenso Bebauungen an der Grundstücksgrenze errichtet worden, ist in diesem Fall keine Abstandsfläche zu den benach­barten Grundstücken einzu­halten.“ (S. 42)

(alle Zitate Quelle: www.buergerbeteiligung.sachsen.de, abge­rufen am 22. November 2017)

Feuersalamander am Rösselberg

Vor Jahren habe ich im Rockelmannpark einen Feuersalamander gesehen, das war einmalig, seitdem ist mir keins dieser doch ziem­lich großen Tiere (14 bis 20 cm lang!) mit ihrer auffäl­ligen Färbung über den Weg gelaufen.

Feuersalamander sind in Deutschland „beson­ders geschützt“, sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.

In Schwarzenberg gibt es Feuersalamander zum Beispiel am Rösselberg unter­halb des Forstparkplatzes. Dort entstanden in den letzten Tagen die Fotos unten, sie sind von Siegfried Gruber.

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