In Sachen Parkhaus am Forstparkplatz: Entwurf Bebauungsplan liegt aus

Der Entwurf des Bebauungsplans „Erlaer Straße / Vorstadt“ liegt seit dem 7. Januar und noch bis zum 8. Februar 2019 im Rathaus aus, man kann ihn dort einsehen, aber auch online unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schwarzenberg/beteiligung/aktuelle-themen/1012223 (die Dokumente sind links oben zu finden).

Jede und jeder kann zum Entwurf des Bebauungsplans eine Stellungnahme im Rathaus abgeben, und da es vor allem darum geht, ob es am Forstparkplatz ein Parkhaus geben soll oder nicht, sind nicht nur die Anwohner gefragt bzw. betroffen.

Ein Parkhaus an dieser Stelle würde das (Alt-)Stadtbild, die Stadtschule direkt gegen­über und den Verkehr auf der Erlaer Straße beein­flussen. Etliche alte Bäume würden gefällt und noch mehr Fläche versie­gelt werden.

Demnach verwun­dert es nicht, dass gerade die umwelt­re­le­vanten Stellungnahmen von BUND über NABU und Pro Natur Westerzgebirge e. V. bis Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) negativ ausfallen, sie lehnten den Vorentwurf des Bebauungsplans ab.

Wer eine schrift­liche Stellungnahme abgeben möchte, findet alle nötigen Infos unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schwarzenberg/beteiligung/aktuelle-themen/1012223– unter anderem, wo und wann man sie im Rathaus einrei­chen kann.

Ein paar Fakten, zitiert aus dem Bebauungsplanentwurf, den die G.U.B. Ingenieur AG mit Hauptniederlassung Zwickau im Auftrag der Stadt Schwarzenberg erstellt hat:

-> Parkhaus

„Nach gegenwärtigem Planungsstand sollen auf drei Geschossebenen PKW-Stellplätze entstehen, welche den im Parkraumkonzept nach­ge­wie­senen Stellplatzbedarf decken.

Geplant sind öffentliche PKW-Stellplätze für Kurzzeitparker im Erdgeschoss (…). In zwei Untergeschossen sollen nichtöffentliche PKW-Stellplätze als Dauerparker für Anwohner und Gewerbe entstehen. Die Erschließung erfolgt über eine einläufige einspu­rige Rampe.

Für den Neubau des Parkhauses ist ein klarer und kompakter Baukörper mit einer Größe von ca. 41 x 22 m und einer Traufhöhe von ca. 4 – 5,20 m im Bereich Erlaer Straße bzw. ca. 9,50 m im rückwärtigen Hangbereich konzi­piert. Durch die extreme Hanglage ist das Erdgeschoss ober­ir­disch und die beiden Untergeschosse zur Straße teil­weise unter­ir­disch und zum hang­sei­tigen Grünbereich ober­ir­disch und offen.“ (S. 17)

„Die Planung sieht folgende Nutzung des Parkhauses vor: Insgesamt 80 Stellplätze (jeweils 26 Stellplätze im Erdgeschoss und 1. Untergeschoss, 28 Stellplätze im 2. Untergeschoss) …“ (Schallimmissionsprognose, S. 9)

-> Baumfällungen

„Im Bereich des geplanten Parkhauses sind Einzelbäume v. a. Winterlinden (Tilia Cordata) und sowie Baum- und Strauchgruppen aus u. a. Gemeine Eschen, Schneebeere (Symphoricarpos albus) und Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) vorhanden. Diese würden beim Bau des Parkhauses verloren gehen (…).“ (S. 24)

-> Feuersalamander und Fledermäuse

„Um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen, wurde ein geson­derter Artenschutzfachbeitrag [UME 18] erar­beitet. Kartiert wurden die Artengruppen Fledermäuse und Amphibien und im Speziellen der Feuersalamander (Salamandra salamandra).
Im Rahmen der faunis­ti­schen Erfassungen [UME 18] konnten vier Fledermausarten sicher nach­ge­wiesen werden.“ (S. 25)

-> Tötung von Tieren, Zerstörung von Lebensraum, Versiegelung

„Durch die Inanspruchnahme von Gehölz- und Freiflächen sowie der Überprägung unver­sie­gelter Flächen verrin­gert sich die Fläche innerstädtischer Nischen für Tiere und Pflanzen.

Mit der Beseitigung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten kann eine direkte Tötung oder Verletzung von Tieren oder deren Entwicklungsformen verbunden sein oder wenn sich Individuen während der Bautätigkeit im unmit­tel­baren Baustellenbereich aufhalten. Dies bezieht sich auf den Abriss der Gebäude und die Fällung der Bäume.

Im Rahmen der Baufeldfreimachung kommt es darüber hinaus zur Zerstörung bzw. Veränderung des Lebensraumes des Feuersalamanders. Landlebensräume und Nahrungshabitate könnten verloren gehen. Parallel kommt es zu einer Erhöhung der Versiegelung aufgrund der ange­strebten Planung.

Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Erhöhung des Versiegelungsgrades bei gleich­zei­tiger Verringerung an anderer Stelle, ergeben sich dennoch erheb­li­chen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere/ Pflanzen.“ (S. 27)

-> Schadstoffemission

„Durch das Parkhaus und der erhöhten Pkw-Frequentierung kann es zudem zu einer geringfügig erhöhten Schadstoffemission kommen.“ (S. 31)

(Foto: Forstparkplatz am 10.1.2019)

Ein Gedanke zu „In Sachen Parkhaus am Forstparkplatz: Entwurf Bebauungsplan liegt aus

  1. Ob im Erzgebirge oder anderswo…ich werde immer mißtrau­isch, wenn uns angeb­liche Verbesserungen schmack­haft gemacht werden sollen, und der erste Satz dann lautet: „Natürlich müssen wir erst einmal Bäume fällen…“

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