Hexenfeuer in Schwarzenberg

Auch in diesem Jahr finden am 30. April, diesmal ein Dienstag, Hexen- bzw. Walpurgisfeuer und Lampionumzüge in Schwarzenberg statt.

Folgende Veranstaltungen sind laut Stadtverwaltung Schwarzenberg angemeldet:

Neuwelt – Sportplatz
Aufstellen Maibaum bei Grundschule Neuwelt 19.30 Uhr, anschlie­ßend Lampion- und Fackelumzug über die Lutherstraße, Fritz-Reuter-Straße zum Sportplatz

Bermsgrün – Sportplatz
Lampion- und Fackelumzug 19 Uhr ab Buswendeschleife zum Sportplatz

Crandorf – Vorplatz des Sportplatzes
Lampionumzug 19 Uhr ab Schulplatz Lindenhof zum Vorplatz des Sportplatzgeländes

Pöhla – Pfeilhammerteichgelände
Lampion- und Fackelumzug 19.45 Uhr ab Schulplatz zum Pfeilhammerteichgelände

Grünstädtel – Pferdesportanlage
Treffpunkt Gerätehaus der Feuerwehr: Fackel- und Lampionumzug ab etwa 18.30 Uhr zum Pyramidenstandort Pöhlaer Straße zum Aufstellen des Maibaumes, anschlie­ßend weiter zur Pferdesportanlage

„Für die Vorbereitung und Durchführung der Walpurgisfeuer sind die Vereine SV Eisen Erla-Crandorf e. V., die SG Neuwelt e. V., der Pferdesportverein Grünstädtel e. V. und der Feuerwehrverein Pöhla e. V. sowie die Weber Gastronomie verantwortlich.

Auch die Ortsvorsteher haben sich in Verbindung mit der Stadtverwaltung für die Lampionumzüge als Rahmenprogramm eingebracht.

Ein beson­deres Dankeschön geht zudem an die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehren, die zur Absicherung der Umzüge und der Feuerstellen im Einsatz sind.“

-> Infos: Stadtverwaltung Schwarzenberg

Hexenfeuer in Schwarzenberg am 30. April 2023

Auch in diesem Jahr finden am 30. April, diesmal ein Sonntag, Hexen- bzw. Walpurgisfeuer und Lampionumzüge in Schwarzenberg statt.

Folgende Veranstaltungen sind laut Stadtverwaltung Schwarzenberg angemeldet:

Neuwelt – Sportplatz
Aufstellen Maibaum bei Grundschule Neuwelt 19.30 Uhr und anschlie­ßender Lampion- und Fackelumzug über die Lutherstraße, Fritz-Reuter-Straße zum Sportplatz (Entzünden des Feuers ca. 20.15 Uhr)

Bermsgrün – Sportplatz
Lampion- und Fackelumzug 19 Uhr ab Buswendeschleife zum Sportplatz

Crandorf – Vorplatz des Sportplatzes
Lampionumzug 19 Uhr ab Schulplatz Lindenhof zum Vorplatz des Sportplatzgeländes

Pöhla – Pfeilhammerteichgelände
Lampion- und Fackelumzug 19.45 Uhr ab Schulplatz zum Pfeilhammerteichgelände

Grünstädtel – Freifläche hinter Landgasthof
Treffpunkt Gerätehaus der Feuerwehr: Lampionumzug ab ca. 17.30 Uhr zum Pyramidenstandort Pöhlaer Straße zum Aufstellen des Maibaumes, anschlie­ßend weiter zur Freifläche hinter dem Landgasthof

„Für die Vorbereitung und Durchführung der Walpurgisfeuer sind die Vereine SV Eisen Erla-Crandorf e. V., die SG Neuwelt e. V. und der Feuerwehrverein Pöhla e. V. sowie die Gewerbetreibenden Weber Gastronomie und Familie Neitsch verantwortlich.

Auch die Ortsvorsteher haben sich in Verbindung mit der Stadtverwaltung für die Lampionumzüge als Rahmenprogramm eingebracht.

Ein beson­deres Dankeschön geht zudem an die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehren, die zur Absicherung der Umzüge und der Feuerstellen im Einsatz sind.“

-> Infos: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de

Hexenfeuer in Schwarzenberg

Zur Walpurgisnacht am 30. April 2022 sind in Schwarzenberg folgende zentrale Hexenfeuer angemeldet:

Stadtteil Neuwelt – Sportplatz
Aufstellen Maibaum bei Grundschule Neuwelt ca. 19 Uhr und anschlie­ßend Lampion- und Fackelumzug über die Lutherstraße, Fritz-Reuter-Straße zum Sportplatz

Ortsteil Bermsgrün – Hartplatz an Sportanlage
Lampionumzug ab Buswendeschleife ca. 19 Uhr

Ortsteil Crandorf – neu: am Sportplatz
ca. 19 Uhr kleiner Lampionumzug ab Lindenhof

Ortsteil Pöhla – Festplatz am Pfeilhammerteich
Lampion- und Fackelumzug ab Schulplatz zum Festplatz ca. 19.45 Uhr

-> Infos der Stadtverwaltung Schwarzenberg:

„An den Feuerstellen ist für das leib­liche Wohl gesorgt.

Das Ablagern von Brennmaterial bei den Feuern/Feuerstellen ist nicht erlaubt und wird entspre­chend der Polizeiverordnung geahndet.

Die Durchführung der Walpurgisfeuer ist bis zur Waldbrandgefahrenstufe 2 möglich.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen enga­gieren sich der SV Eisen Erla-Crandorf, der Heimatverein Neuwelt mit der Sportgemeinschaft Neuwelt, der SV Fortuna Pöhla 1884 und der Feuerwehrverein Pöhla. Ein ganz beson­deres Dankeschön geht zudem an die Kameradinnen und Kameraden der Ortswehren, die zur Absicherung im Einsatz sind.“

Auch in diesem Jahr keine zentralen Hexenfeuer in Schwarzenberg

Die Stadtverwaltung Schwarzenberg teilt mit:

„Aufgrund der aktu­ellen Lage der Corona-Pandemie und der damit verbun­denen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen finden die öffent­li­chen Brauchtumsfeuer auf den fünf zentralen Abbrennplätzen am 30. April in der Stadt Schwarzenberg nicht statt.

Die klei­neren Brauchtumsfeuer von privaten Antragstellern können in der Stadt Schwarzenberg unter Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung nach entspre­chender Antragstellung und Genehmigung durch die Stadtverwaltung durch­ge­führt werden – voraus­ge­setzt aber, für die unteren und mitt­leren Lagen des Erzgebirgskreises gilt nur die Waldbrandstufe 1 oder 2. Bei Waldbrandstufe 3 wird das Abbrennen der privaten Feuer nicht genehmigt.

Die Brauchtumsfeuer dürfen nicht zum Verbrennen von Abfällen, einschließ­lich pflanz­li­cher Abfälle, erfolgen. Es dürfen nur Brennstoffe verwendet werden, die speziell für das Ereignis herge­stellt wurden, also natur­be­las­senes, gestü­ckeltes Holz oder holziger Baumschnitt von künst­li­chen Anhaftungen befreit und für eine rauch­arme Verbrennung getrocknet. Die Einhaltung der Anforderungen wird kontrol­liert. Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 Euro erhoben.

Das Verbrennen von pflanz­li­chen Abfällen in den Monaten April und Oktober ist seit 2019 nicht mehr zulässig.

Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer in befes­tigten Feuerstätten oder in handels­üb­li­chen Grillgeräten. Das Abbrennen von handels­üb­li­chen Schwedenfeuern und Holz in handels­üb­li­chen Feuerkörben ist eben­falls erlaub­nis­frei. Für die Brennmaterialien gelten die glei­chen Anforderungen wie bei einem Lager- bzw. Brauchtumsfeuer. Der Brandschutz ist in allen Fällen zu beachten und es dürfen keine Belästigungen Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.“

-> Info: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de

(Foto: Hexenfeuer in Bermsgrün 2019)

In diesem Jahr: keine zentralen Hexenfeuer in Schwarzenberg

Dieses Jahr wird es die fünf zentralen großen Hexenfeuer in Schwarzenberg nicht geben, Grund sind die Corona-Bestimmungen. Private Feuer sind am 30. April erlaubt, müssen aller­dings bean­tragt werden und auch da gelten die Corona-Bestimmungen, also kein Treffen vieler Personen, sondern nur Personen eines Haushalts.

Diese kleinen, privaten Feuer wiederum wären ab Waldbrandstufe 3 und höher nicht mehr möglich. Aktuell haben wir Waldbrandstufe 3. Für Koch- und Grillfeuer und Holzverbrennen in Feuerkörben braucht es nach wie vor keine Erlaubnis, das geht immer.

Die heutige Mitteilung der Stadtverwaltung Schwarzenberg dazu im Wortlaut:

„Brauchtumsfeuer und Abbrennen offener Feuer am 30. April

Gemeinsam mit den Veranstaltern wollte die Stadt Schwarzenberg die 5 größeren Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet am 30. April 2020 unter Beachtung umwelt­recht­li­cher Aspekte durchführen.
Auf Grund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 ist leider die Absage der öffent­li­chen Brauchtumsfeuer erfor­der­lich, da bis zum 3. Mai alle Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen von Menschen unter­sagt sind. Die fünf Feuer auf den zentralen Abbrennplätzen in Schwarzenberg finden somit nicht statt.

Für das Abbrennen offener Feuer von privaten Antragstellern ist gemäß den Regelungen von § 15 der städ­ti­schen Polizeiverordnung eine Erlaubnis erforderlich.
Nach entspre­chender Antragstellung und Einhaltung der Voraussetzungen wird die Erlaubnis mit Verweis auf die Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung ausge­stellt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht die Waldbrandstufe 3 oder höher gilt. Bei Waldbrandstufe 3 darf das Abbrennen der privaten Feuer gemäß dem Erlaubnisvorbehalt in den Bescheiden nicht erfolgen.
Die Stadtverwaltung hofft auf Regen, sodass die Gefahr der Waldbrände gebannt wird und das Abbrennen der klei­neren privaten Feuer erfolgen darf.

Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbe­han­deltem Holz in befes­tigten Feuerstätten oder in handels­üb­li­chen Grillgeräten (z.B. Grillbrikett). Das Abbrennen von handels­üb­li­chen Schwedenfeuern und Holz in Feuerkörben ist unter Beachtung des Brandschutzes eben­falls erlaub­nis­frei. Die Feuer sind so abzu­brennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.“

(Foto von 2019, Hexenfeuer in Bermsgrün)