Auch in diesem Jahr keine zentralen Hexenfeuer in Schwarzenberg

Die Stadtverwaltung Schwarzenberg teilt mit:

„Aufgrund der aktu­ellen Lage der Corona-Pandemie und der damit verbun­denen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen finden die öffent­li­chen Brauchtumsfeuer auf den fünf zentralen Abbrennplätzen am 30. April in der Stadt Schwarzenberg nicht statt.

Die klei­neren Brauchtumsfeuer von privaten Antragstellern können in der Stadt Schwarzenberg unter Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung nach entspre­chender Antragstellung und Genehmigung durch die Stadtverwaltung durch­ge­führt werden – voraus­ge­setzt aber, für die unteren und mitt­leren Lagen des Erzgebirgskreises gilt nur die Waldbrandstufe 1 oder 2. Bei Waldbrandstufe 3 wird das Abbrennen der privaten Feuer nicht genehmigt.

Die Brauchtumsfeuer dürfen nicht zum Verbrennen von Abfällen, einschließ­lich pflanz­li­cher Abfälle, erfolgen. Es dürfen nur Brennstoffe verwendet werden, die speziell für das Ereignis herge­stellt wurden, also natur­be­las­senes, gestü­ckeltes Holz oder holziger Baumschnitt von künst­li­chen Anhaftungen befreit und für eine rauch­arme Verbrennung getrocknet. Die Einhaltung der Anforderungen wird kontrol­liert. Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 Euro erhoben.

Das Verbrennen von pflanz­li­chen Abfällen in den Monaten April und Oktober ist seit 2019 nicht mehr zulässig.

Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer in befes­tigten Feuerstätten oder in handels­üb­li­chen Grillgeräten. Das Abbrennen von handels­üb­li­chen Schwedenfeuern und Holz in handels­üb­li­chen Feuerkörben ist eben­falls erlaub­nis­frei. Für die Brennmaterialien gelten die glei­chen Anforderungen wie bei einem Lager- bzw. Brauchtumsfeuer. Der Brandschutz ist in allen Fällen zu beachten und es dürfen keine Belästigungen Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.“

-> Info: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de

(Foto: Hexenfeuer in Bermsgrün 2019)