150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Sachsenfeld

Die Freiwillige Feuerwehr Sachsenfeld gibts nun 150 Jahre, was sie am Freitag und Samstag, 30. Juni und 1. Juli 2023, zünftig gefeiert hat. Zu über­sehen war das nicht, unter anderem dank deko­rativ herum­ste­hender Feuerwehrautos.

Viadukt hui, Umfeld pfui?

Von März bis Dezember 2021 war die B 101 beim Kreisverkehr Straße der Einheit / Straße des 18. März eine Baustelle und teils komplett gesperrt, denn das alte Viadukt wurde abge­rissen und das neue gebaut.

Die alte Bahnbrücke verschwand zügig, die neue wurde ebenso schnell gebaut, schon ab dem 22. September 2021 fuhren die Züge über die neue Brücke und ab dem 1. Dezember waren die Straßen beim Viadukt wieder befahrbar.

Beim Fertigstellen des Bauumfelds hapert es aller­dings, im Juni 2023, also andert­halb Jahre später, sind immer noch Bauzäune zu sehen …

Die letzte Litfaßsäule von Schwarzenberg … ist weg

Anfang Juni war die Rede davon, dass die Stadt die letzte Litfaßsäule von Schwarzenberg – in der Erlaer Straße, quasi neben dem Parkhaus – abbre­chen könnte, nun ist sie also weg. Auf den Standort der Säule weist jetzt nur noch die kreis­runde Pflasterung hin.

-> Artikel vom 7. Juni 2023, „Die letzte Litfaßsäule von Schwarzenberg“: https://schwarzenberg-blog.de/die-letzte-litfasssaeule-von-schwarzenberg

Foto vom 21. Juni 2023

Foto vom 7. Juni 2023

Baumfällungen im Stadtforst

Wenn eine solche Maschine im Wald herum­steht, geht es ans soge­nannte Ernten oder besser gesagt: Fällen. Der Harvester bzw. Holzvollernter wiegt um die 20.000 Kilogramm und hinter­lässt entspre­chende Spuren auf Wegen und dem Waldboden. Am heutigen Freitag war er im Waldgebiet Hüttenstauden (Ratsförstel, Lauterer Förstel, Griesetal) unter­wegs, fuhr an mehreren Stellen in den Wald ein.

Der Einsatz solcher schwerer Forstmaschinen ist mindes­tens umstritten. Wo sie fahren, wird unter anderem der Boden verdichtet, Wurzeln werden beschä­digt, ebenso Bäume entlang der Rückegassen.

Baumfällungen im Juni – ist das über­haupt erlaubt? Vom 1. März bis 30. September ist es gesetz­lich verboten, außer­halb des Waldes Hecken und Bäume stark zurück­zu­schneiden oder zu fällen. Im Wald dagegen sind Fällungen das ganze Jahr über erlaubt.