5 Gründe, auf ein eigenes Hexenfeuer zu verzichten

Am 30. April ist Walpurgisnacht, die einen freuen sich aufs Hexenfeuer, die andren bleiben drin und machen recht­zeitig alle Fenster zu, damit Feinstaub und Co. draußen bleiben.

Das ganze Jahr über kann man in einer Feuerschale Zweige usw. verbrennen und man kann grillen, warum dann zur Walpurgisnacht ein eigenes, privates Hexenfeuer machen?

Fünf Gründe, die dagegen sprechen:

  1. Private Hexenfeuer muss man bei der Stadt bean­tragen und sie kosten eine Gebühr von 18,50 Euro.
  2. Ab Waldbrandstufe 3 sind Feuer verboten.
  3. Es darf nur natur­be­las­senes Holz oder holziger Baumschnitt verbrannt werden, keine Abfälle, inklu­sive pflanz­liche Abfälle.
  4. Ungenehmigte Feuer und Abfallverbrennung können Bußgeld nach sich ziehen.
  5. Fünf zentrale Hexenfeuer in Bermsgrün, Crandorf, Grünstädtel, Neuwelt und Pöhla reichen, das sind dann auch rich­tige Feuer, man trifft Leute und für Kinder gibts einen Lampionumzug – dieses Jahr finden sie wieder statt, Infos dazu nächste Woche.

Zur Genehmigung von privaten Hexenfeuern infor­miert die Stadtverwaltung Schwarzenberg:

„Anträge für private Walpurgisfeuer im Stadtgebiet von Schwarzenberg müssen bis spätes­tens Freitag, den 22.04.2022, im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schwarzenberg gestellt werden, damit eine ordnungs­ge­mäße Prüfung und Genehmigung einschließ­lich der mögli­chen Abnahme noch erfolgen kann.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 € erhoben. Das Antragsformular ist auf dem städ­ti­schen Internetauftritt www.schwarzenberg.de<http://www.schwarzenberg.de> (Startseite – Newsblock – Walpurgisfeuer) abrufbar.

Genehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass maximal die Waldbrandgefahrenstufe 2 besteht. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 3 dürfen keine Feuer durch­ge­führt werden.

Brauchtums- und Traditionsfeuer (wie die Walpurgisfeuer am 30. April) dürfen nicht zur Verbrennung von Abfällen, einschließ­lich pflanz­li­cher Abfälle, genutzt werden. Es darf nur natur­be­las­senes Holz oder holziger Baumschnitt zur Verbrennung verwendet werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass zum Abbrennen keine anderen Stoffe, insbe­son­dere keine Abfälle, Mineralölprodukte, beschich­tete oder mit Schutzmitteln behan­delte Hölzer benutzt werden dürfen.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.

Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774/266-302 zu den Sprechzeiten gern zur Verfügung.“

Ottenstein auf dem Trockenen

Der Ottenstein sieht trocken aus. Nach einem Winter fast ohne Schnee und damit ohne Schmelzwasser und nach einem eher trockenen März kein Wunder. Auf dem Boden sind teils erstaun­lich wenig Blätter, als hätte jemand durch­ge­fegt. Schlecht für Insekten sowie Igel und Co., und auch schlecht für den Boden, denn alte Blätter werden zu Humus zersetzt.

Erst Ende März wurden über 50 Bäume gefällt, die laut Stadtverwaltung Schwarzenberg durch die Trockenheit der letzten Jahre stark geschä­digt waren. Wenn es so weiter­geht mit der Trockenheit durchs Jahr, siehts schlecht aus für den Ottenstein, wie wir ihn kennen.

Springbrunnen am Meißner Glockenspiel mit Osterschmuck

Der Springbrunnen am Meißner Glockenspiel ist nun öster­lich geschmückt, die Basteleien sind von der Kita „Spatzennest“ Grünstädtel. Der Osterschmuck am Markt und am Unteren Markt kommt von den Kitas „Pfiffikus“ Neuwelt und „Wirbelwind“ Erla-Crandorf.

Am Brunnen sind seit vergan­gener Woche auch die Preisträgerbilder der „art-figura Junior 2021“ zu sehen.

-> Info: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de