Am 30. April ist Walpurgisnacht, die einen freuen sich aufs Hexenfeuer, die andren bleiben drin und machen rechtzeitig alle Fenster zu, damit Feinstaub und Co. draußen bleiben.
Das ganze Jahr über kann man in einer Feuerschale Zweige usw. verbrennen und man kann grillen, warum dann zur Walpurgisnacht ein eigenes, privates Hexenfeuer machen?
Fünf Gründe, die dagegen sprechen:
- Private Hexenfeuer muss man bei der Stadt beantragen und sie kosten eine Gebühr von 18,50 Euro.
- Ab Waldbrandstufe 3 sind Feuer verboten.
- Es darf nur naturbelassenes Holz oder holziger Baumschnitt verbrannt werden, keine Abfälle, inklusive pflanzliche Abfälle.
- Ungenehmigte Feuer und Abfallverbrennung können Bußgeld nach sich ziehen.
- Fünf zentrale Hexenfeuer in Bermsgrün, Crandorf, Grünstädtel, Neuwelt und Pöhla reichen, das sind dann auch richtige Feuer, man trifft Leute und für Kinder gibts einen Lampionumzug – dieses Jahr finden sie wieder statt, Infos dazu nächste Woche.
Zur Genehmigung von privaten Hexenfeuern informiert die Stadtverwaltung Schwarzenberg:
„Anträge für private Walpurgisfeuer im Stadtgebiet von Schwarzenberg müssen bis spätestens Freitag, den 22.04.2022, im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schwarzenberg gestellt werden, damit eine ordnungsgemäße Prüfung und Genehmigung einschließlich der möglichen Abnahme noch erfolgen kann.
Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 € erhoben. Das Antragsformular ist auf dem städtischen Internetauftritt www.schwarzenberg.de<http://www.schwarzenberg.de> (Startseite – Newsblock – Walpurgisfeuer) abrufbar.
Genehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass maximal die Waldbrandgefahrenstufe 2 besteht. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 3 dürfen keine Feuer durchgeführt werden.
Brauchtums- und Traditionsfeuer (wie die Walpurgisfeuer am 30. April) dürfen nicht zur Verbrennung von Abfällen, einschließlich pflanzlicher Abfälle, genutzt werden. Es darf nur naturbelassenes Holz oder holziger Baumschnitt zur Verbrennung verwendet werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass zum Abbrennen keine anderen Stoffe, insbesondere keine Abfälle, Mineralölprodukte, beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden dürfen.
Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung ungenehmigter Feuer ist kostenpflichtig.
Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774/266-302 zu den Sprechzeiten gern zur Verfügung.“