Hinweise zur Oberbürgermeisterwahl in Schwarzenberg am 20. September 2020

Die Stadtverwaltung Schwarzenberg infor­miert bezüg­lich der Oberbürgermeisterwahl unter anderem zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zu Unterstützungsunterschriften:

„Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2020 den 20. September 2020 als Termin für die Oberbürgermeisterwahl bestimmt. Ein etwa­iger zweiter Wahlgang findet am 11. Oktober 2020 statt. Ein zweiter Wahlgang ist erfor­der­lich, wenn keiner der Bewerber am 20. September 2020 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Beim zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl erhält.

Einreichen von Wahlvorschlägen

Ab dem 15. Juni 2020 bis spätes­tens 16. Juli 2020, 18:00 Uhr, können Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber ihren Wahlvorschlag beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schrift­lich einreichen.

Wählbar zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr voll­endet haben und die allge­meinen persön­li­chen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Nicht wählbar für das Amt des haupt­amt­li­chen Oberbürgermeisters ist, wer das 65. Lebensjahr voll­endet hat.
Die Ausgabe von Formularen und die Entgegennahme der Wahlvorschläge erfolgen zu den Sprechzeiten im

Bürgerservice der Stadt Schwarzenberg
Straße der Einheit 20
oder nach tele­fo­ni­scher Vereinbarung (Telefon: 03774 266-311).

Die Sprechzeiten sind außer an Feiertagen:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

Unterstützungsunterschriften

Die Wahlvorschläge von Parteien, die aufgrund eigener Wahlvorschläge im Sächsischen Landtag oder im Stadtrat der Stadt Schwarzenberg vertreten sind, bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entspre­chend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung ange­hören, unter­schrieben ist.

Ansonsten bedarf jeder Wahlvorschlag 80 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber eines Wahlvorschlags sind. Unterstützungsunterschriften können ab dem ersten Arbeitstag nach Einreichung des jewei­ligen Wahlvorschlages bis zum 16. Juli 2020, 18:00 Uhr im Bürgerservice der Stadtverwaltung Schwarzenberg, zu den Sprechzeiten geleistet werden.
Die Unterstützungsunterschrift muss von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Wahlberechtigten eigen­händig geleistet werden; er hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten.

Rathaus aus tech­ni­schen Gründen eine Woche geschlossen

Vom 22. bis 26. Juni 2020 ist das Schwarzenberger Rathaus aus tech­ni­schen Gründen geschlossen, Unterstützungsunterschriften sind jedoch möglich.
Wenn der betref­fende Wahlvorschlag dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses bereits vorliegt, können trotz der Schließung des Rathauses zu den gewohnten Sprechzeiten Unterstützungsunterschriften für die Oberbürgermeisterwahl geleistet werden.
Zum Zugang sind die Ausschilderungen am Rathaus zu beachten.
Ebenso ist es möglich, Wahlvorschläge einzureichen.

Möglichkeit der Briefwahl

Wenn die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten versendet sind, besteht wie gewohnt die Möglichkeit der Briefwahl. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte die Briefwahl verstärkt von den Bürgern genutzt werden. Die Briefwahlunterlagen können u. a. per Post bean­tragt und per Post zurück­ge­sendet werden, ohne persön­lich im Rathaus erscheinen zu müssen.

Oberbürgermeisterin Heidrun Hiemer

Oberbürgermeisterin Heidrun Hiemer hat ihre Amtszeit auf Grund der Verschiebung der Oberbürgermeisterwahl wegen der Corona-Krise bis 31.10.2020 verlän­gert, alle formellen Bestätigungen seitens der Behörde liegen dazu vor.
Hintergrund: Die Wahlperiode der Oberbürgermeisterin erstreckt sich von 2015 bis 2022, jedoch hat Heidrun Hiemer Anfang des Jahres infor­miert, vor Ablauf der Amtszeit – die offi­ziell am 31.7.2022 enden würde – bereits 2020 nach 19 Jahren Amtszeit in den Ruhestand zu gehen.

Hinweis

Am 4. Juli 2020 findet von 10 bis 12 Uhr die Samstagssprechstunde des Einwohnermeldeamtes im Bürgerservice statt.“

-> Info: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de