Jetzt anmelden für den 8. Hospiz-Spendenlauf in Erlabrunn

Am Sonntag, den 9. September 2018, findet wieder der Hospiz-Spendenlauf in Erlabrunn statt. Mitmachen kann jede und jeder, unab­hängig von Alter und Kondition: rennen, laufen, walken, spazieren, Kinderwagen schieben – alles geht.

Es gibt einen Lauf für die Kinder (bis 12 Jahre), sie rennen um den Teich mit Springbrunnen, und einen für die Erwachsenen, ihre Runde führt oben um das Parkhaus und die Krankenhausgebäude herum. Die Kinder starten 10 Uhr und laufen eine halbe Stunde, für die Erwachsenen geht es 10.15 Uhr los, nach einer Stunde ist Schluss. Man muss nicht eine ganze Stunde durchhalten.

Wie die Sache mit den Spenden funk­tio­niert: Wer teil­nehmen will, sucht sich im Vorfeld Sponsoren. Die Sponsoren geben einen Betrag pro gelau­fener Runde oder einen Pauschalbetrag. Sponsoren können Firmen aus der Umgebung sein, der Arbeitgeber, aber auch Verwandte, Bekannte, Freunde. Nach dem Spendenlauf über­weist der Sponsor den erlau­fenen Betrag. Das war’s schon!

Jedes Kind erhält eine Medaille und jeder Teilnehmer kann sich eine Urkunde ausdru­cken lassen. Ehrengast ist in diesem Jahr Vicente Patiz. Der Lauf findet bei jedem Wetter statt.

Der Spendenlauf ist wichtig, da das Hospiz 5 % der Gesamtkosten eines Wirtschaftsjahres selbst aufbringen muss.

Man kann sich bis Donnerstag, den 6. September 2018, anmelden, Nachmeldung ist am 9. September vor Ort, zwischen 8.30 und 9 Uhr.

-> Infos und Anmeldung: www.erlabrunn.de

(Foto: Hospiz-Spendenlauf 2017)

Der Mond nimmt ab

Ein biss­chen fies ist es ja schon. Am Freitag, den 27. Juli, bin ich abends auf den Galgenberg gegangen, um die Mondfinsternis und gern auch den Blutmond zu beob­achten. Gesehen habe ich aber bloß Wolken.

Die Nächte danach dann freie Sicht auf den Mond, na danke auch …

Nacht von Dienstag, 31. Juli, auf Mittwoch, den 1. August

Nacht von Mittwoch, 1. August, auf Donnerstag

Nacht von Donnerstag, 2. August, auf Freitag

Nacht von Freitag, 3. August, auf Samstag

Nacht von Samstag, 4. August, auf Sonntag

Nacht von Sonntag, 5. August, auf Montag

Kammweg-Literaturförderpreis: Ausschreibung 2019

Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen schreibt den Kammweg-Literaturförderpreis für das Jahr 2019 aus. Teilnehmen können Autorinnen und Autoren, die im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachen geboren sind oder leben sowie all jene, die nach­weis­lich mit dem Erzgebirge als Landschaft und Lebensraum familiär oder regional verbunden sind oder zeit­weise im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachen gelebt bzw. gear­beitet haben.

Einzureichen ist eine Kurzgeschichte in Hochdeutsch oder erzge­bir­gi­scher Mundart zum Thema „Der Morgen ist ein anderer als der Abend“ im Umfang von maximal fünf Seiten (eine Seite = 30 Zeilen á 60 Anschläge). Zugelassen sind auch drama­ti­sche Texte (Monologe, Dialoge) bis zu maximal fünf Seiten.

Der Wettbewerbsbeitrag ist in sechs­fa­cher Ausführung unter Weglassung des Autorennamens einzu­senden. Der Einsendung sind in einem verschlos­senen Umschlag Angaben zur Person beizufügen (Name, Alter, Beruf, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie ein kurz­ge­fasster Lebenslauf). Darüber hinaus ist eine Übersicht über bishe­rige lite­ra­ri­sche Veröffentlichungen erwünscht.

Der lite­ra­ri­sche Text muss eigenständig verfasst und unveröffentlicht sein und es bis zur Auszeichnungsveranstaltung Ende des 1. Halbjahrs 2019 auch bleiben.

Jeder Einsender darf nur einen Wettbewerbsbeitrag einrei­chen. Dieser ist auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden:
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Bahnhofstraße 8a
09557 Flöha
Infotelefon: 03726 784547 16 (Montag bis Donnerstag)
E-Mail-Adresse: kammweg@erzgebirge-mittelsachsen.de

Der Bewerbungszeitraum endet am 31. Oktober 2018 (Datum des Poststempels).

Der Einsender erklärt sich mit seiner Teilnahme damit einver­standen, dass sein Wettbewerbsbeitrag im Rahmen des Literaturwettbewerbes, immer unter Nennung des Autorennamens, unent­gelt­lich veröffentlicht werden kann.

Die einge­sandten Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Unvollständige bzw. regel­wid­rige Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Begründungen bezüglich nicht ausgewählter Einsendungen erfolgen nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen bestätigt jedem Teilnehmer nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes den Erhalt der Einsendung und die Teilnahme am Wettbewerb. Über die Auswahl und Benennung der Förderpreisträger sowie die Gestaltung der Preisvergabe entscheidet eine Fachjury. Die Anzahl der Förderpreisträger ist – in Abhängigkeit von der Qualität der Einsendungen – variabel. Vorbehaltlich des Ermessens der Jury werden Förderpreise in einer Gesamthöhe von bis zu 1.500 Euro und ggf. die Einladung zur kosten­freien Teilnahme an einer Textwerkstatt vergeben.

-> Info: Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen (PM)

Radioaktiver Schutt aus AKW-Abriss landet auf Deponien in Sachsen

Von der Anti-Atom-Organisation .ausge­strahlt, www.ausgestrahlt.de, bekam ich diese Woche eine Mail, die ich hier zitiere:

„… radio­ak­tiver Bauschutt aus dem AKW-Abriss landet in der ‚Mülltonne‘. Die soge­nannten ‚frei­gemes­senen‘ Abfälle werden depo­niert, recy­celt und verbrannt wie konven­tio­neller Müll, obwohl sie in nicht uner­heb­li­chen Mengen schwach radio­aktiv belastet sind.

Seit einigen Tagen ist dies auch wieder Thema in den säch­si­schen Medien. 2015 sagten die Betreiber der Deponien Grumbach, Cröbern und Wetro zu, dass sie keine weiteren Verträge zur Lagerung von AKW-Bauschutt schließen würden. Jetzt musste das Umweltministerium einräumen, dass Deponien in Sachsen weiterhin AKW-Abrissmaterial annehmen, etwa aus Niedersachsen. Auch eine Deponierung von triti­um­ver­seuchten Betonblöcken aus einem Forschungsreaktor in Karlsruhe ist bereits geplant.

Staat und Atomindustrie wollen der Bevölkerung weis­ma­chen, dass die strah­lenden Abfälle sich gleich­mäßig über das ganze Land verteilen und die dabei entste­hende zusätz­liche Strahlenbelastung für Einzelpersonen unbenklich sei. Doch: Weder gibt es unbe­denk­liche Strahlung noch ist die Verteilung des radio­ak­tiven Materials kontrol­lierbar. Mehrfachbelastungen oder die Entstehung von ‚Hotspots‘ – wie jetzt viel­leicht in Sachsen – sind absehbar.

Die Bevölkerung finan­ziert den AKW-Abriss mit ihrer Gesundheit! Neben Umweltorganisationen und kriti­schen Wissenschaftlern hat sich auch der Deutsche Ärztetag gegen die Freigabe und Deponierung von radio­ak­tiven Abfällen ausge­spro­chen. Es gibt alter­na­tive Lagerungsmethoden, doch die zustän­digen Ministerien weigern sich bislang, von der beschlos­senen Praxis abzurücken.“

-> Hintergrundinfos: www.ausgestrahlt.de

(Foto von Mittwoch)

Erzgebirgskreis als Kandidat für Atommüll-Lager?

Von der Anti-Atom-Organisation .ausge­strahlt, www.ausgestrahlt.de, bekam ich gestern eine Mail, die ich hier einfach mal zitiere:

„Im Sommer 2017 hat die Bundesregierung den Neustart für die Suche nach einem tiefen­geo­lo­gi­schen Atommüll-Lager in Deutschland ausge­rufen. 17.000 Tonnen hoch­ra­dio­ak­tiver Müll müssen für mindes­tens eine Million Jahre möglichst sicher gela­gert werden. Die von Politiker*innen propa­gierte „weiße Landkarte“, die als Symbol für eine ergeb­nis­of­fene Suche stehen soll, hatte von vorn­herein Flecken. Es kommen nur Gebiete infrage, die über Vorkommen von Salz-, Ton- oder kris­tal­linem Gestein (etwa Granit) verfügen, so ist es im Gesetz festgelegt.

.ausge­strahlt hat anhand geolo­gi­scher Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) eine Deutschlandkarte erstellt, in der die entspre­chenden Gesteinsvorkommen verzeichnet sind.

Der Erzgebirgskreis liegt in einer solchen Region.

Wichtig: Der Erzgebirgskreis ist noch nicht von offi­zi­eller Seite ausge­wählt; er kommt jedoch aufgrund seiner geolo­gi­schen Voraussetzungen poten­ziell für das Standortauswahlverfahren infrage.

Warum schreiben wir Dich heute schon an, das Verfahren zur Standortsuche befindet sich doch noch ganz am Anfang?
Es ist wichtig, dass mögliche Betroffene sich früh­zeitig infor­mieren, um selber aktiv werden zu können, denn das vom Bundestag beschlos­sene Standortauswahlverfahren berück­sich­tigt weder ausrei­chend wissen­schaft­liche Kriterien, noch bietet es genü­gend Raum für Mitbestimmung durch die Bürger*innen.“

-> Standortsuche, Standortliste, Standortkarte

(Foto: Galgenberg, Juli 2017)