Erzgebirgische Aussichtsbahn: Mit Volldampf in die 10. Saison

Dieses Wochenende, den 28. und 29. April 2018, startet die Erzgebirgische Aussichtsbahn in die Saison, und zwar mit der Dampflok 50 3648 und dem Museumszug.

Abfahrten:

  • ab Bf Schwarzenberg: 9.10 Uhr, 14.10 Uhr
  • ab Annaberg-Buchholz unt Bf: 11.17 Uhr, 16.10 Uhr

Weitere Fahrtwochenenden in diesem Jahr:

  • 23. und 24. Juni 2018
  • 18. und 19. August 2018
  • 15. und 16. September 2018
  • 6. und 7. Oktober 2018
  • 28. Dezember 2018

-> Infos und Karten unter www.erzgebirgische-aussichtsbahn.de

-> Ein Fahrtbericht mit Fotos vom letzten Aprilwochenende 2016: klick

(Foto: April 2016)

Hexenfeuer und Lampionumzüge zur Walpurgisnacht 2018 in Schwarzenberg

Am Montag, den 30. April 2018, ist Walpurgsinacht. Und wie immer gibts Hexenfeuer und Lampionumzüge:

Bermsgrün
Lampionumzug ab Buswendeschleife zum Sportplatz­ ca. 19 Uhr

Crandorf
Lampion- und Fackelumzug ab Vogelherd­ (Löschteich) ca. 19.30 Uhr zu ehema­liger Deponie Breitenbrunner Straße

Grünstädtel
Aufstellen des Maibaums am Pyramidenstandort Pöhlaer Straße ­ ab ca. 18 Uhr, Programm der Kinder vom Kindergarten „Spatzennest“ und des Posaunenchores, anschlie­ßend Fackelumzug (ab ca. 19.30 Uhr) zum Festplatz hinter dem Landgasthof

Neuwelt
Aufstellen des Maibaums bei der Grundschule Neuwelt ca. 19.30 Uhr, anschlie­ßend Lampion- und Fackelumzug zum Sportplatz (Entzünden des Feuers ca. 20.15 Uhr)

Pöhla
Lampion­- und Fackelumzug ab Schulplatz­ ca. 20.15 Uhr zum Festplatz am Pfeilhammerteich

Sonnenleithe
19 Uhr ab Bürgerbüro Lampionumzug durch die Sonnenleithe zum Hexenfeuer in der Kleingartenanlage Am Fichtbusch

-> Ab dem 27. April 2018 kann man Dörrholz, Baum­- und Sträucherschnitt nach Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort zu den oben genannten Abbrennplätzen bringen.

-> Private Hexenfeuer können nur noch bis Dienstag, 24. April 2018, beim Ordnungsamt (Telefon 03774 266 311) bean­tragt werden. Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 18,50 Euro.

-> Hinweis von der Stadtverwaltung: „Wir möchten insbe­son­dere darauf hinweisen, dass zum Anzünden und zur Unterstützung des Abbrennens keine anderen Stoffe, insbe­son­dere keine Abfälle, Mineralölprodukte, beschich­tete oder mit Schutzmitteln behan­delte Hölzer benutzt werden dürfen. Nach dem Abbrennen ist das Feuer voll­ständig abzu­lö­schen. Bei Bedarf sind Nachkontrollen durchzuführen.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit entspre­chend der Polizeiverordnung der Stadt Schwarzenberg mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.“

Infos: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de

(Foto: Walpurgisnacht 2017)