In Sachen Parkhaus: Vorentwurf des Bebauungsplans „Erlaer Straße / Vorstadt“ liegt aus

Seit dem 20. November und noch bis zum 22. Dezember 2017 kann man im Rathaus den Vorentwurf des Bebauungsplans „Erlaer Straße / Vorstadt“ einsehen. Man kann sich das Ganze aber auch einfach online anschauen und die PDFs runter­laden, unter buergerbeteiligung.sachsen.de (links oben in der Sidebar).

Interessant ist hier vor allem das Dokument „Begründung“, in dem man einiges über das geplante Parkhaus auf dem Forstparkplatz erfährt. Den Text hat die G.U.B. Ingenieur AG aus Zwickau erstellt.

Während der Auslegungsfrist, also bis zum 22. Dezember, kann jede und jeder eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans im Rathaus abgeben.

 

Ein paar Fakten, zitiert aus dem Vorentwurf / der Begründung:

- „Die Stadt Schwarzenberg beab­sich­tigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung der planungs­recht­li­chen Voraussetzungen u. a. für die Errichtung eines Parkhauses an der Erlaer Str. (Flst 259/1).“ (S. 6)

- „An der Erlaer Straße ist der Bau eines drei­ge­schos­sigen Parkhauses mit der Option eines weiteren Untergeschosses geplant. Hierbei sollen die Parkflächen sowohl der öffent­li­chen als auch der privaten Nutzung gewidmet werden.“ (S. 13)

- „Zusammenfassend kann fest­ge­stellt werden, die Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Eraler Straße - Vorstadt“ werden insbe­son­dere durch Ausweisung eines Parkhauses wirksam. Hier gehen Tier- und Pflanzenlebensräume dauer­haft verloren und Boden wird dauer­haft versie­gelt bzw. über­baut.“ (S. 17)

- „Das geplante Parkhaus mit ca. 78 Stellplätzen für Kunden, Besucher, Beschäftigte und Anwohner löst einen zusätz­li­chen Verkehr aus. Jedoch erfolgt durch die Dimensionierung keine erheb­liche Änderung des auf den umlie­genden Straßen vorherr­schenden Verkehrs.“ (S. 18)

- „Im Bereich des geplanten Parkhauses sind Einzelbäume v. a. Winterlinden (Tilia Cordata) und sowie Baum- und Strauchgruppen aus u. a. Gemeine Eschen, Schneebeere (Symphoricarpos albus) und Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) vorhanden. Diese würden im beim Bau des Parkhauses verloren gehen und sind zu ersetzen.“ (S. 19)

- „Um die Belange des Artenschutzes zu berück­sich­tigen, wird ein geson­derter Artenschutzfachbeitrag erar­beitet. Vorgesehen sind faunis­ti­sche Kartierungen der Artengruppen Fledermäuse und Amphibien und im Speziellen des Feuersalamander (Salamandra sala­mandra). Aussagen zu Bestand und Betroffenheit dieser Arten stehen noch aus.“ (S. 21)

- „Im Planungsgebiet kann auf Grundlage der dort vorhan­denen Biotopausstattung davon ausge­gangen werden, dass hier zusätz­lich Tierarten wie Fuchs, Igel, Spitzmaus und Maulwurf zumin­dest temporär vorkommen.

Weiterhin ist davon auszu­gehen, dass der Gehölzbestand verschie­denen Vogelarten einen Lebensraum bietet. Diese können sowohl als Nahrungsgäste als auch als Brutvögel im Bereich des Plangebietes auftreten. Laut [ÖKG 94] kommen Buntspecht (Dendrocopos major), Kleinspecht (Dendrocopos minor), Grünspecht (Picus viridis), Trauerschnäpper (Ficedula hypo­leuca), Kleiber (Sitta euro­paea), Kohlmeise (Parus major) und Blaumeise (Cyanistes caeru­leus) vor.

Die Spechtarten wurden in der nicht mehr vorhan­denen höhlen­rei­chen Hybrid-Pappel nach­ge­wiesen. Es kann jedoch nicht ausge­schlossen werden, dass sich weitere Höhlenbäume im Geltungsbereich befinden, sodass weiter von einem poten­zi­ellen Vorkommen der zuvor genannten Arten ausge­gangen werden kann. Zudem sind Amsel (Turdus merula), Haussperling (Passer dome­sticus), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Taube (Columba livia), Star (Sturnus vulgaris) und Kolkrabe (Corvus corax), etc. zu erwarten.“ (S. 21)

- „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstadt – Erlaer Straße“ kommt es vor allem durch das geplante Parkhaus zu einem Verlust von Habitatstrukturen.
Durch die Inanspruchnahme von Gehölz- und Freiflächen sowie der Überprägung unver­sie­gelter Flächen verrin­gert sich die Fläche inner­städ­ti­scher Nischen für Tiere und Pflanzen.
Parallel kommt es zu einer Erhöhung der Versiegelung aufgrund der ange­strebten Planung.“ (S. 21)

- „Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Erhöhung des Versiegelungsgrades bei gleich­zei­tiger Verringerung an anderer Stelle, ergeben sich erheb­li­chen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere/ Pflanzen.“ (S. 22)

- „Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstadt – Erlaer Straße“ ist mit einer zusätz­li­chen Vollversiegelung von 1.200 m² im Bereich des geplanten Parkhause sowie einer Versiegelung im Mischgebiet durch Baufelder verbunden.

Aufgrund des damit einher­ge­henden Verlusts an Bodenfunktionen ergeben sich Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, welche als erheb­lich zu bewerten sind.“ (S. 23)

- „Die Erschließung des Parkhauses erfolgt über die Erlaer Straße. Eine Rampe ermög­licht die Ein- und Ausfahrt und flexible Nutzung aller Stellplätze.
Eine Verkehrsinsel in der Erlaer Straße Richtung Schulstraße soll als Querungshilfe instal­liert werden.“ (S. 33)

- „Für das Parkhaus liegen mehrere Entwurfsvarianten vor mit einer Vorzugsvariante, bei der ca. 78 Stellplätze über drei Ebenen vorge­sehen sind.“ (S. 33)

- „Das geplante Parkhaus ist mit maximal vier Geschossen ange­dacht und hat eine maxi­male Traufhöhe von 8,0 m stra­ßen­seitig sowie eine mitt­lere vorhan­dene Gebäudehöhe von ca. 12,50 m rückseitig.
Für das Parkhaus ist ein geneigtes Flachdach vorge­sehen.“ (S. 41)

- „Im Bereich des fest­ge­setzten Parkhauses wird auf einen Grenzabstand gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsBO zu den benach­barten Grundstücken verzichtet. Wenn für ein Vorhaben beson­dere städ­te­bau­liche Gründe vorliegen, können gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB vom Bauordnungsrecht abwei­chende Festsetzungen getroffen werden.“ (S. 42)

- „Da sich auf dem angren­zenden Flurstück 253/9 die Außenwand des Gebäudes an der Grundstücksgrenze befindet und auf dem Flurstück 255/2 ebenso Bebauungen an der Grundstücksgrenze errichtet worden, ist in diesem Fall keine Abstandsfläche zu den benach­barten Grundstücken einzu­halten.“ (S. 42)

(alle Zitate Quelle: www.buergerbeteiligung.sachsen.de, abge­rufen am 22. November 2017)