Seit dem 20. November und noch bis zum 22. Dezember 2017 kann man im Rathaus den Vorentwurf des Bebauungsplans „Erlaer Straße / Vorstadt“ einsehen. Man kann sich das Ganze aber auch einfach online anschauen und die PDFs runterladen, unter buergerbeteiligung.sachsen.de (links oben in der Sidebar).
Interessant ist hier vor allem das Dokument „Begründung“, in dem man einiges über das geplante Parkhaus auf dem Forstparkplatz erfährt. Den Text hat die G.U.B. Ingenieur AG aus Zwickau erstellt.
Während der Auslegungsfrist, also bis zum 22. Dezember, kann jede und jeder eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans im Rathaus abgeben.
Ein paar Fakten, zitiert aus dem Vorentwurf / der Begründung:
- „Die Stadt Schwarzenberg beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. für die Errichtung eines Parkhauses an der Erlaer Str. (Flst 259/1).“ (S. 6)
- „An der Erlaer Straße ist der Bau eines dreigeschossigen Parkhauses mit der Option eines weiteren Untergeschosses geplant. Hierbei sollen die Parkflächen sowohl der öffentlichen als auch der privaten Nutzung gewidmet werden.“ (S. 13)
- „Zusammenfassend kann festgestellt werden, die Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Eraler Straße - Vorstadt“ werden insbesondere durch Ausweisung eines Parkhauses wirksam. Hier gehen Tier- und Pflanzenlebensräume dauerhaft verloren und Boden wird dauerhaft versiegelt bzw. überbaut.“ (S. 17)
- „Das geplante Parkhaus mit ca. 78 Stellplätzen für Kunden, Besucher, Beschäftigte und Anwohner löst einen zusätzlichen Verkehr aus. Jedoch erfolgt durch die Dimensionierung keine erhebliche Änderung des auf den umliegenden Straßen vorherrschenden Verkehrs.“ (S. 18)
- „Im Bereich des geplanten Parkhauses sind Einzelbäume v. a. Winterlinden (Tilia Cordata) und sowie Baum- und Strauchgruppen aus u. a. Gemeine Eschen, Schneebeere (Symphoricarpos albus) und Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) vorhanden. Diese würden im beim Bau des Parkhauses verloren gehen und sind zu ersetzen.“ (S. 19)
- „Um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen, wird ein gesonderter Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Vorgesehen sind faunistische Kartierungen der Artengruppen Fledermäuse und Amphibien und im Speziellen des Feuersalamander (Salamandra salamandra). Aussagen zu Bestand und Betroffenheit dieser Arten stehen noch aus.“ (S. 21)
- „Im Planungsgebiet kann auf Grundlage der dort vorhandenen Biotopausstattung davon ausgegangen werden, dass hier zusätzlich Tierarten wie Fuchs, Igel, Spitzmaus und Maulwurf zumindest temporär vorkommen.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass der Gehölzbestand verschiedenen Vogelarten einen Lebensraum bietet. Diese können sowohl als Nahrungsgäste als auch als Brutvögel im Bereich des Plangebietes auftreten. Laut [ÖKG 94] kommen Buntspecht (Dendrocopos major), Kleinspecht (Dendrocopos minor), Grünspecht (Picus viridis), Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca), Kleiber (Sitta europaea), Kohlmeise (Parus major) und Blaumeise (Cyanistes caeruleus) vor.
Die Spechtarten wurden in der nicht mehr vorhandenen höhlenreichen Hybrid-Pappel nachgewiesen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere Höhlenbäume im Geltungsbereich befinden, sodass weiter von einem potenziellen Vorkommen der zuvor genannten Arten ausgegangen werden kann. Zudem sind Amsel (Turdus merula), Haussperling (Passer domesticus), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Taube (Columba livia), Star (Sturnus vulgaris) und Kolkrabe (Corvus corax), etc. zu erwarten.“ (S. 21)
- „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstadt – Erlaer Straße“ kommt es vor allem durch das geplante Parkhaus zu einem Verlust von Habitatstrukturen.
Durch die Inanspruchnahme von Gehölz- und Freiflächen sowie der Überprägung unversiegelter Flächen verringert sich die Fläche innerstädtischer Nischen für Tiere und Pflanzen.
Parallel kommt es zu einer Erhöhung der Versiegelung aufgrund der angestrebten Planung.“ (S. 21)
- „Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Erhöhung des Versiegelungsgrades bei gleichzeitiger Verringerung an anderer Stelle, ergeben sich erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere/ Pflanzen.“ (S. 22)
- „Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstadt – Erlaer Straße“ ist mit einer zusätzlichen Vollversiegelung von 1.200 m² im Bereich des geplanten Parkhause sowie einer Versiegelung im Mischgebiet durch Baufelder verbunden.
Aufgrund des damit einhergehenden Verlusts an Bodenfunktionen ergeben sich Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, welche als erheblich zu bewerten sind.“ (S. 23)
- „Die Erschließung des Parkhauses erfolgt über die Erlaer Straße. Eine Rampe ermöglicht die Ein- und Ausfahrt und flexible Nutzung aller Stellplätze.
Eine Verkehrsinsel in der Erlaer Straße Richtung Schulstraße soll als Querungshilfe installiert werden.“ (S. 33)
- „Für das Parkhaus liegen mehrere Entwurfsvarianten vor mit einer Vorzugsvariante, bei der ca. 78 Stellplätze über drei Ebenen vorgesehen sind.“ (S. 33)
- „Das geplante Parkhaus ist mit maximal vier Geschossen angedacht und hat eine maximale Traufhöhe von 8,0 m straßenseitig sowie eine mittlere vorhandene Gebäudehöhe von ca. 12,50 m rückseitig.
Für das Parkhaus ist ein geneigtes Flachdach vorgesehen.“ (S. 41)
- „Im Bereich des festgesetzten Parkhauses wird auf einen Grenzabstand gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsBO zu den benachbarten Grundstücken verzichtet. Wenn für ein Vorhaben besondere städtebauliche Gründe vorliegen, können gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB vom Bauordnungsrecht abweichende Festsetzungen getroffen werden.“ (S. 42)
- „Da sich auf dem angrenzenden Flurstück 253/9 die Außenwand des Gebäudes an der Grundstücksgrenze befindet und auf dem Flurstück 255/2 ebenso Bebauungen an der Grundstücksgrenze errichtet worden, ist in diesem Fall keine Abstandsfläche zu den benachbarten Grundstücken einzuhalten.“ (S. 42)
(alle Zitate Quelle: www.buergerbeteiligung.sachsen.de, abgerufen am 22. November 2017)