Filmvorführung und Diskussion: „Blut muss fließen – Rechtsrock in Sachsen“

Bündnis 90/Die Grünen laden am Mittwoch, den 12. Februar 2014, zur Filmvorführung und anschlie­ßenden Diskussion nach Schneeberg und Schwarzenberg ein, gezeigt wird „Blut muss fließen. Rechtsrock in Sachsen“.

Schneeberg: 17.00 Uhr, Kulturzentrum Goldne Sonne, Fürstenplatz 5
Schwarzenberg: 19.30 Uhr, Ring-Kino, Neustädter Ring 2

Worum es geht:

„Gerade junge Menschen werden mit Musik an die rechts­extreme Szene heran­ge­führt und dort radi­ka­li­siert, Nazimusik und Nazikonzerte sorgen für Zusammenhalt unter Rechtsextremen. Daher wäre es falsch, Nazimusik leicht­fertig als Jugendkultur neben anderen abzutun, aus denen die Betroffenen mit zuneh­menden Alter ‚heraus­wachsen‘.

Darüber hinaus hat sich dieser Bereich auch zu einem blühenden Geschäft entwi­ckelt: Allein in Sachsen wird der Umsatz des Musik- und Merchandisingversandhandels auf ca. 3,5 Mio Euro im Jahr geschätzt. Der Verfassungsschutz schätzt, dass 2011 bei 37 Konzerten in Sachsen 80.000 bis 100.000 Euro einge­nommen wurden.

Der Journalist Thomas Kuban und der Filmemacher Peter Ohlendorf haben mit hohem Risiko in ihrem Film ‚Blut muss fließen‘ mit versteckter Kamera gefilmt, was bei Nazikonzerten in Sachsen, Deutschland und im Ausland hinter verschlos­senen Türen geschieht. Die Bilder doku­men­tieren Hass, Gewaltphantasien und Nazipropaganda als zentrale Merkmale der rechten Szene.

Welche Bedeutung Musik und Konzerte für die rechts­extreme Szene haben, wie sich die Naziszene vor Ort auswirkt und wie man sich wehren kann, soll im Anschluss an jede der beiden Filmvorführungen disku­tiert werden.“

Vor Ort sind Peter Ohlendorf (Filmemacher), Miro Jennerjahn (demo­kra­tie­po­li­ti­scher Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag), zudem in Schwarzenberg Jens Paßlack (Kulturbüro Sachsen). Die Moderation über­nimmt in Schneeberg Uwe Kaettniß (Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Erzgebirge), und in Schwarzenberg Ulrike Kahl.

Und noch ein PS vom Veranstalter:

„Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die rechts­extre­mis­ti­schen Parteien oder Organisationen ange­hören, der rechts­extre­mis­ti­schen Szene zuzu­ordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassis­ti­sche, natio­na­lis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche oder sons­tige menschen­ver­ach­tende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen.“