Dieses Jahr wird es die fünf zentralen großen Hexenfeuer in Schwarzenberg nicht geben, Grund sind die Corona-Bestimmungen. Private Feuer sind am 30. April erlaubt, müssen allerdings beantragt werden und auch da gelten die Corona-Bestimmungen, also kein Treffen vieler Personen, sondern nur Personen eines Haushalts.
Diese kleinen, privaten Feuer wiederum wären ab Waldbrandstufe 3 und höher nicht mehr möglich. Aktuell haben wir Waldbrandstufe 3. Für Koch- und Grillfeuer und Holzverbrennen in Feuerkörben braucht es nach wie vor keine Erlaubnis, das geht immer.
Die heutige Mitteilung der Stadtverwaltung Schwarzenberg dazu im Wortlaut:
„Brauchtumsfeuer und Abbrennen offener Feuer am 30. April
Gemeinsam mit den Veranstaltern wollte die Stadt Schwarzenberg die 5 größeren Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet am 30. April 2020 unter Beachtung umweltrechtlicher Aspekte durchführen.
Auf Grund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 ist leider die Absage der öffentlichen Brauchtumsfeuer erforderlich, da bis zum 3. Mai alle Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen von Menschen untersagt sind. Die fünf Feuer auf den zentralen Abbrennplätzen in Schwarzenberg finden somit nicht statt.
Für das Abbrennen offener Feuer von privaten Antragstellern ist gemäß den Regelungen von § 15 der städtischen Polizeiverordnung eine Erlaubnis erforderlich.
Nach entsprechender Antragstellung und Einhaltung der Voraussetzungen wird die Erlaubnis mit Verweis auf die Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung ausgestellt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht die Waldbrandstufe 3 oder höher gilt. Bei Waldbrandstufe 3 darf das Abbrennen der privaten Feuer gemäß dem Erlaubnisvorbehalt in den Bescheiden nicht erfolgen.
Die Stadtverwaltung hofft auf Regen, sodass die Gefahr der Waldbrände gebannt wird und das Abbrennen der kleineren privaten Feuer erfolgen darf.
Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder in handelsüblichen Grillgeräten (z.B. Grillbrikett). Das Abbrennen von handelsüblichen Schwedenfeuern und Holz in Feuerkörben ist unter Beachtung des Brandschutzes ebenfalls erlaubnisfrei. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.“
(Foto von 2019, Hexenfeuer in Bermsgrün)