Auch im Oktober: Pflanzliche Abfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

Neu ist das nicht, aber die Stadtverwaltung Schwarzenberg erin­nert noch mal daran, dass pflanz­liche Abfälle gene­rell nicht mehr verbrannt werden dürfen, auch nicht in den Monaten April und Oktober, für die es bis März 2019 eine Ausnahmeregelung gab.

„Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffent­lich-recht­li­chen Entsorgungsträger, hier dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachen, über­lassen werden, wenn sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie ange­fallen sind, verwertet werden können (z. B. durch Kompostierung). Weiterhin stehen die Entsorgungsmöglichkeiten in Wertstoffhöfen oder die Nutzung der Biotonne zur Verfügung.

Grundsätzlich bedarf das Abbrennen von offenen Feuern gemäß Polizeiverordnung der Stadt Schwarzenberg der Erlaubnis durch die Ordnungsverwaltung der Stadt. Genehmigungsfähig sind nur klei­nere Lagerfeuer zu einem bestimmten Anlass mit bis zu 1,20 Meter Flammenhöhe. Dabei dürfen nur Brennstoffe verwendet werden, die speziell für das Ereignis herge­stellt wurden, also natur­be­las­senes, gestü­ckeltes Holz oder holziger Baumschnitt von künst­li­chen Anhaftungen befreit und für eine rauch­arme Verbrennung getrocknet. Keinesfalls dürfen pflanz­liche Abfälle zum Zwecke der Beseitigung verbrannt werden – schon gar nicht andere Abfälle. Die Einhaltung der Anforderungen wird von der Ordnungsverwaltung kontrol­liert. Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 € erhoben.

Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer in befes­tigten Feuerstätten oder in handels­üb­li­chen Grillgeräten. Das Abbrennen von handels­üb­li­chen Schwedenfeuern und Holz in handels­üb­li­chen Feuerkörben ist eben­falls erlaub­nis­frei. Für die Brennmaterialien gelten die glei­chen Anforderungen wie bei einem Lagerfeuer.

Der Brandschutz ist in allen Fällen zu beachten und es dürfen keine Belästigungen Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen.

Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung unge­neh­migter Feuer ist kostenpflichtig.

Bei Rückfragen steht die Ordnungsverwaltung der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774 266-300 gern zur Verfügung.“

-> Info: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de

(Foto: Hexenfeuer 2019 in Bermsgrün)