Was wir trinken

Heute geht es mal nicht um das Leitungswasser, sondern um soge­nannte Erfrischungsgetränke. Limo also, Sprudel oder wie auch immer man das nennen möchte. Die Verbraucherzentrale hat 261 Erfrischungsgetränke unter­sucht und in 96 Proben einen erhöhten Benzol-Wert fest­ge­stellt (hier geht es zum Artikel: Klick).

Viele Erfrischungsgetränke basieren auf Wasser und erhalten ihren Geschmack durch verschie­dene Zusätze wie z. B. Frucht- oder Kräuteraromen. Zu Konservierungszwecken dürfen den Getränken Benzoesäureverbindungen zuge­setzt werden, was auch auf der Verpackung steht. In Verbindung mit Vitamin C, das natur­gemäß im Obst ist und auch künst­lich beigemischt wird sowie weiteren Verarbeitungsprozessen (z. B. Hitze) kann gesund­heits­schäd­li­ches Benzol entstehen.

Die Verbraucherzentrale rät also, beim Einkauf auf die Etiketten zu schauen und Getränke mit E210-213 (=Benzoesäureverbindungen) nicht mitzu­nehmen. Prost!