Heute geht es mal nicht um das Leitungswasser, sondern um sogenannte Erfrischungsgetränke. Limo also, Sprudel oder wie auch immer man das nennen möchte. Die Verbraucherzentrale hat 261 Erfrischungsgetränke untersucht und in 96 Proben einen erhöhten Benzol-Wert festgestellt (hier geht es zum Artikel: Klick).
Viele Erfrischungsgetränke basieren auf Wasser und erhalten ihren Geschmack durch verschiedene Zusätze wie z. B. Frucht- oder Kräuteraromen. Zu Konservierungszwecken dürfen den Getränken Benzoesäureverbindungen zugesetzt werden, was auch auf der Verpackung steht. In Verbindung mit Vitamin C, das naturgemäß im Obst ist und auch künstlich beigemischt wird sowie weiteren Verarbeitungsprozessen (z. B. Hitze) kann gesundheitsschädliches Benzol entstehen.
Die Verbraucherzentrale rät also, beim Einkauf auf die Etiketten zu schauen und Getränke mit E210-213 (=Benzoesäureverbindungen) nicht mitzunehmen. Prost!