Die Stadtverwaltung Schwarzenberg weist darauf hin, dass ab sofort pflanzliche Abfälle nicht mehr verbrannt werden dürfen.
Dazu informiert das Landratsamt des Erzgebirgskreises:
Am 22.03.2019 ist das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 (SächsGVBl. S 1577) außer Kraft getreten. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung der Beseitigung von pflanzlichen Abfällen aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ist damit weggefallen und ein Verbrennen dieser Abfälle nicht mehr zulässig. Nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) sind pflanzliche Abfälle, wie alle anderen Abfälle, vorrangig zu verwerten (§ 7 Abs. 2 KrWG). Abfälle, die nicht verwertet werden, sind ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen (§ 15 KrWG). Die Beseitigung darf grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Anlagen (§ 28 KrWG) erfolgen. Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§ 17 Abs. 1 KrWG), hier dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, überlassen werden, wenn sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verwertet werden können (z. B. Kompostierung). Hierfür stehen umfangreiche und flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten in Form von Wertstoffhöfen, Grünschnittsammelplätzen oder die Nutzung der Biotonne zur Verfügung. (Quelle: www.erzgebirgskreis.de)
Brauchtums- und Traditionsfeuer (wie die Walpurgisfeuer am 30. April) sind weiterhin möglich, dürfen aber nicht zur Verbrennung von Abfällen genutzt werden. Es darf nur naturbelassenes Holz oder holziger Baumschnitt verbrannt werden.
Am Dienstag, den 30. April 2019, finden in und um Schwarzenberg wieder Walpurgisfeuer und Lampionumzüge statt. Zentrale Abbrennplätze sind: Neuwelt Sportplatz, Bermsgrün Sportplatz (Hartplatz), Crandorf ehemalige Deponie Breitenbrunner Straße, Grünstädtel Festplatz hinter dem Landgasthof, Pöhla Festplatz am Pfeilhammerteich. Ab Dienstag, dem 23. April 2019, kann Dörrholz, Baum- und Sträucherschnitt in Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort zu den Abbrennplätzen gebracht werden.
Anträge für private Walpurgisfeuer im Stadtgebiet von Schwarzenberg müssen bis spätestens Mittwoch, 24. April 2019, im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Verwaltungsgebäude Bauhof, Grünhainer Straße 32 a in 08340 Schwarzenberg gestellt werden. Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 Euro erhoben. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Abbrennens dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine Abfälle, Mineralölprodukte, beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.
Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung ungenehmigter Feuer ist kostenpflichtig.
Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774 266-311 gern zur Verfügung.
-> Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de