Baumfällungen im Stadtforst

Wenn eine solche Maschine im Wald herum­steht, geht es ans soge­nannte Ernten oder besser gesagt: Fällen. Der Harvester bzw. Holzvollernter wiegt um die 20.000 Kilogramm und hinter­lässt entspre­chende Spuren auf Wegen und dem Waldboden. Am heutigen Freitag war er im Waldgebiet Hüttenstauden (Ratsförstel, Lauterer Förstel, Griesetal) unter­wegs, fuhr an mehreren Stellen in den Wald ein.

Der Einsatz solcher schwerer Forstmaschinen ist mindes­tens umstritten. Wo sie fahren, wird unter anderem der Boden verdichtet, Wurzeln werden beschä­digt, ebenso Bäume entlang der Rückegassen.

Baumfällungen im Juni – ist das über­haupt erlaubt? Vom 1. März bis 30. September ist es gesetz­lich verboten, außer­halb des Waldes Hecken und Bäume stark zurück­zu­schneiden oder zu fällen. Im Wald dagegen sind Fällungen das ganze Jahr über erlaubt.