Neu ist das nicht, aber die Stadtverwaltung Schwarzenberg erinnert noch mal daran, dass pflanzliche Abfälle generell nicht mehr verbrannt werden dürfen, auch nicht in den Monaten April und Oktober, für die es bis März 2019 eine Ausnahmeregelung gab.
„Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachen, überlassen werden, wenn sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verwertet werden können (z. B. durch Kompostierung). Weiterhin stehen die Entsorgungsmöglichkeiten in Wertstoffhöfen oder die Nutzung der Biotonne zur Verfügung.
Grundsätzlich bedarf das Abbrennen von offenen Feuern gemäß Polizeiverordnung der Stadt Schwarzenberg der Erlaubnis durch die Ordnungsverwaltung der Stadt. Genehmigungsfähig sind nur kleinere Lagerfeuer zu einem bestimmten Anlass mit bis zu 1,20 Meter Flammenhöhe. Dabei dürfen nur Brennstoffe verwendet werden, die speziell für das Ereignis hergestellt wurden, also naturbelassenes, gestückeltes Holz oder holziger Baumschnitt von künstlichen Anhaftungen befreit und für eine raucharme Verbrennung getrocknet. Keinesfalls dürfen pflanzliche Abfälle zum Zwecke der Beseitigung verbrannt werden – schon gar nicht andere Abfälle. Die Einhaltung der Anforderungen wird von der Ordnungsverwaltung kontrolliert. Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 € erhoben.
Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer in befestigten Feuerstätten oder in handelsüblichen Grillgeräten. Das Abbrennen von handelsüblichen Schwedenfeuern und Holz in handelsüblichen Feuerkörben ist ebenfalls erlaubnisfrei. Für die Brennmaterialien gelten die gleichen Anforderungen wie bei einem Lagerfeuer.
Der Brandschutz ist in allen Fällen zu beachten und es dürfen keine Belästigungen Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen.
Ungenehmigte Feuer sowie Verstöße gegen das Verbot der Abfallverbrennung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenberg zur Ablöschung ungenehmigter Feuer ist kostenpflichtig.
Bei Rückfragen steht die Ordnungsverwaltung der Stadt Schwarzenberg unter der Rufnummer 03774 266-300 gern zur Verfügung.“
-> Info: Stadtverwaltung Schwarzenberg (PM), www.schwarzenberg.de
(Foto: Hexenfeuer 2019 in Bermsgrün)